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Im Gegensatz zum Personal sind Studierende nicht durch das Arbeitsgesetz vor Belästigung geschützt.

Belästigung weist im Hochschulbereich einige Besonderheiten auf: Zum einen ist das Machtverhältnis zwischen den Mitgliedern des Lehrkörpers und den Studierenden asymmetrisch. Zum andern sind Studierende im Praktikum oder in der Praxisausbildung mit einer doppelten Abhängigkeit konfrontiert – sowohl gegenüber den Unternehmen oder Einrichtungen, in denen sie diese Ausbildungsetappen absolvieren, als auch gegenüber der Ausbildungsstätte. In beiden Umfeldern sind sie Risiken ausgesetzt.

Die HES⁠-⁠SO ist sich dieser Risiken bewusst und nimmt sie sehr ernst. Genaue Zahlen fehlen noch, aber Schätzungen zeigen, dass innerhalb der Studierendenpopulation der Anteil der Frauen, die im Rahmen ihrer Ausbildung Opfer sexueller oder sexistischer Belästigung oder Mobbing werden, bei 15 % bis 20 % liegt, während dieser Anteil bei den Männern 3 % bis 5 % beträgt. Auf die HES⁠-⁠SO hochgerechnet sind also mehr als 1600 Studentinnen und etwa 300 Studenten betroffen. Alle Personen können belästigt werden, aber Frauen und Minderheiten (insbesondere LGBTIQ+ sowie Menschen mit Migrationshintergrund, die rassistisch diskriminiert werden oder in prekären Situationen leben) sind am stärksten betroffen.